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"Die Perle der Altmark"
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Die Schiedsstelle - "Schlichten und Richten"

Unter diesem Motto vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen. Das Ziel der Schiedspersonen ist eine einvernehmliche und kostengünstige Einigung zwischen den beteiligten Parteien. So sollen insbesondere langjährige Rechtsstreitigkeiten gerade im Nachbarschaftsrecht vermieden werden. Dies trägt auch zur Entlastung der Gericht bei.

Schiedsamtsbezirk Stadt Arendsee (Altmark)

Zum Schiedsamtsbezirk gehören die Stadt Arendsee (Altmark) mit sämtlichen Ortsteilen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Salzwedel.

Ansprechpartner:

Frau Ute Priegnitz

1. Schiedsfrau, Schiedsamtsbezirk Stadt Arendsee (Altmark)

Am Markt 3

39619 Arendsee (Altmark)

Herr Hartmut Schersching

2. Schiedsmann, Schiedsamtsbezirk Stadt Arendsee (Altmark)

Am Markt 3

39619 Arendsee (Altmark)

Sprechstunde jeden 2. Dienstag im Monat, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr im Rathaus.

Amtszeit und Amtsgericht

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Arendsee (Altmark) für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die gewählten Schiedspersonen werden von dem Direktor / der Direktorin des Amtsgerichtes Salzwedel bestätigt und vereidigt. Diese/r übt die Fachaufsicht, teils auch die Dienstaufsicht über die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihres/seines Amtsgerichtsbezirkes aus.

Ablauf und Kosten des Schiedsverfahrens

Ein guter Rat muss nicht immer teuer sein, denn ein Schiedsverfahren verläuft zügig und die Kosten sind gering.

Antrag

Das Verfahren wird eingeleitet durch einen einfachen Antrag, in dem die Namen und Anschriften der Parteien sowie der Streitgegenstand festgehalten werden. Der Antrag kann schriftlich bei der Schiedsperson eingereicht, die Angelegenheit aber auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten können von der Schiedsperson geschlichtet werden, wenn es sich dabei um vermögensrechtliche Ansprüche, um Ansprüche aus dem Nachbarrecht oder aus Ehrverletzungen handelt. Auch Streitigkeiten strafrechtlicher Art (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung) können Gegenstand einer Schiedsverhandlung sein.

Die Verhandlung

Die Schiedsperson setzt einen Termin für eine Verhandlung fest. Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Parteien erscheinen, die Verhandlung findet in der Regel in einem dafür reservierten Sitzungsraum des Rathauses statt. Bleibt eine Partei dem Termin ohne ausreichende Entschuldigung fern, kann in Privatklagesachen ein Ordnungsgeld von der Schiedsperson verhängt werden.

Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien können sich in Gegenwart der Schiedsperson aussprechen und diese versucht die bestehenden Spannungen abzubauen.

Die Entscheidung

Wird im Gespräch Einigkeit erzielt, wird ein Vergleich schriftlich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist der Vergleich genauso bindend und wirksam wie ein gerichtliches Urteil. Verläuft der Schlichtungsversuch ohne eine gemeinsame Einigung, wird

  • in Strafsachen eine Sühnebescheinigung und
  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre und Ansprüchen nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt.

Damit kann anschließend Klage erhoben werden.

Die Kosten des Verfahrens

Wird ein Schlichtungsantrag gestellt, so ist zunächst ein Kostenvorschuss zu zahlen. Vor Zahlungseingang soll das Schiedsamt nicht tätig werden. Der Vorschuss beträgt 50,00 Euro. Die abschließende Gebühr (zwischen 15,00 Euro und 50,00 Euro) wird nach Abschluss der Verhandlungen festgesetzt und mit dem Kostenvorschuss verrechnet.

Ist das Verfahren umfangreicher, kann es vorkommen, dass für weitere Schreib- und Portoauslagen oder für Fahrtkosten bei Ortsterminen noch etwas nachgezahlt werden muss. Normalerweise liegt der zu zahlende Gesamtbetrag jedoch bei maximal 75,00 Euro. Manche Parteien vereinbaren sogar die Teilung der Gesamtkosten.

Nützliche Links

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.-BDS- Bundesverband: www.schiedsamt.de

Amtsgericht Salzwedel: http://www.ag-saw.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/willkommen/

Recht und Gesetz in Sachsen-Anhalt: Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG)

Sachsenanhaltinisches Landesjustizportal: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/justiz-sachsen-anhalt/