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"Die Perle der Altmark"

Politik

Gemäß Kommunalverfassungsgesetz besteht die Kommunalpolitik aus der Vertretung und einem Hauptverwaltungsbeamten. Die Vertretung nennt sich Stadtrat und bestand in der Periode 2010/2011- Mai 2014 aus 25 Räten und besteht seit Juni 2014 aus 20 Räten. Der Rat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Der Hauptverwaltungsbeamte ist der Bürgermeister. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt sieben Jahre gemäß KVG.

Zusammen bestimmen beide Organe das politische Geschehen in der Gemeinde.

Der Stadtrat und seine Ausschüsse tagen in regelmäßigen Abständen und behandeln kommunale Angelegenheiten in einem öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil. Zum öffentlichen Teil sind interessierte Besucher jederzeit herzlich willkommen.

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden.

Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, den Stadtrat, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.

Alle kommunalen Grundsatzentscheidungen

Der Rat als Vertretung der Arendseer Bürgerinnen und Bürger ist neben Bürgermeister und Ausschüssen das Hauptorgan der Stadt Arendsee. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Gemeinde getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden. Der Rat entscheidet beispielsweise über den Bau von Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe des Rates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen.