Welche Aufgaben nimmt die Gleichstellungsbeauftragte wahr?
Im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 ist festgehalten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten beziehen sich demnach auf die Gleichstellung (oder Gleichberechtigung) von Frau und Mann. Daraus können sich Anliegen ergeben wie
... um nur einiges zu nennen. Immer im Hinblick auf den Konflikt zwischen den Geschlechtern. Die Möglichkeiten als Gleichstellungsbeauftragte sich innerhalb der Verwaltung der Stadt Arendsee (Altmark) einzubringen, sind im Rahmen der Gleichstellungsarbeit gegeben. Weiterhin besteht eine gute Vernetzung innerhalb der Verwaltung und zu örtlichen und regionalen Parteien, Vereinen, Verbänden, Institutionen, sozialen Einrichtungen, Selbsthilfegruppen, und so weiter.
Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist nach wie vor ein Thema:
So wichtig ist Gleichstellungsarbeit!
Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?Diskret und Verschwiegen!
Je nach Anliegen besteht die Möglichkeit
Wann?
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie jeden Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Wo?
Im Rathaus, Bauamt
Wie?
Telefonisch erreichen Sie die Gleichstellungsbeauftragte unter (039384) 976-45 oder per Email: jscheffler(at)stadt-arendsee.de.
Frau Jasmin Scheffler