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"Die Perle der Altmark"

Gleichstellungsbeauftragte

Welche Aufgaben nimmt die Gleichstellungsbeauftragte wahr?

Im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 ist festgehalten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten beziehen sich demnach auf die Gleichstellung (oder Gleichberechtigung) von Frau und Mann. Daraus können sich Anliegen ergeben wie

  • häusliche Gewalt
  • Trennung
  • Scheidung
  • Belästigung
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Benachteiligung (in jedem Lebensbereich)
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

... um nur einiges zu nennen. Immer im Hinblick auf den Konflikt zwischen den Geschlechtern. Die Möglichkeiten als Gleichstellungsbeauftragte sich innerhalb der Verwaltung der Stadt Arendsee (Altmark) einzubringen, sind im Rahmen der Gleichstellungsarbeit gegeben. Weiterhin besteht eine gute Vernetzung innerhalb der Verwaltung und zu örtlichen und regionalen Parteien, Vereinen, Verbänden, Institutionen, sozialen Einrichtungen, Selbsthilfegruppen, und so weiter.  

Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
  • Jeder Mensch, der sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt fühlt.
  • Jeder Mensch, der Unterstützung oder Hilfe bei der Durchsetzung seiner Rechte benötigt.
  • Jeder Mensch, der sich nicht sicher ist, ob es ein gleichstellungsrelevantes Thema ist, dass gerade beschäftigt.
Wie wichtig ist Gleichstellungsarbeit?

Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist nach wie vor ein Thema:

  • Noch immer sind Frauen die, die belästigt werden.
  • Noch immer sind Frauen die, die (häufiger als Männer) körperliche Gewalt erfahren.
  • Noch immer sind Frauen die, die (meistens) die Kinder erziehen.
  • Noch immer sind Frauen die, die ältere Angehörige pflegen.
  • Noch immer sind Frauen die, die nicht erst im Alter unter Armut leiden.
  • Noch immer sind Frauen die, die 23 Prozent weniger Gehalt als die Männer erhalten.
  • Noch immer sind Frauen die, die für viel zu wenig Geld viel zu lange arbeiten.

So wichtig ist Gleichstellungsarbeit!

Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?

Diskret und Verschwiegen!

Je nach Anliegen besteht die Möglichkeit

  • ein persönliches (auch telefonisches) Gespräch zu führen
  • eine Beratung wahrzunehmen
  • eine Kontaktadressen zu erhalten
  • weitere Institution, Verband, Verein, oder ähnliches zu kontaktieren
  • Fachleute um Unterstützung anzufragen (Ärzte, Rechtsanwälte, Institutionen)
Wie erreichbar ist die Gleichstellungsbeauftragte?

Wann?

Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie jeden Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Wo?

Im Rathaus, Bauamt

Wie?

Telefonisch erreichen Sie die Gleichstellungsbeauftragte unter (039384) 976-45 oder per Email: jscheffler(at)stadt-arendsee.de.

Frau Jasmin Scheffler

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Arendsee (Altmark)
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)
Tel.: 039384-976-45
Fax: 039384-976-66